

Angeld
Die Buchung wird für uns verbindlich, nach unserer Verfügbarkeitsbestätigung und erst nach Erhalt eines Angeldes in Höhe von 40 % des Gesamtpreises mittels Banküberweisung oder Kreditkarte (Visa/MasterCard).
Zahlung
Wir bitten den Restbetrag am Anreisetag in der Rezeption zu begleichen. Wir akzeptieren Barbezahlungen (bis zu 999,00 €), Kreditkarten (Visa oder MasterCard) oder Debit-Karten. Im Fall der Begleichung per Banküberweisung, soll uns die Bezahlung bis spätestens einen Tag vor der Anreise zukommen.
Absage
Im Fall von Stornierung oder Nichterscheinen wird das Angeld nicht zurückerstattet.
Aufenthaltssteuer
Für alle Personen ab 14 Jahren wird eine Gemeindeaufenthaltsabgabe in Höhe von 3,40 € pro Person/Nacht eingehoben. Diese Abgabe ist nicht im Gesamtpreis Ihres Aufenthalts enthalten und wird vor Ort bezahlt.
Check-in / Check-out
Anreise von 14.30 bis 18.30 Uhr
Abreise spätestens bis 09:30 Uhr
5% Rabatt bei Bus-oder Zugsanreisen
Wir wollen versuchen, weniger Energie zu verbrauchen:
auch wir moechten unsere Gaeste auf das Thema Energiekonsum aufmerksam machen und bieten deshalb einen Rabatt von 5% fuer Bus-und Zugsanreisen bis Brixen/Bozen an.
Anreisen nach Gröden mit dem Bus
Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.